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Antibiotika­einsatz im Tiersektor soll dauerhaft gesenkt werden

Antibiotikaeinsatz im Tiersektor soll dauerhaft gesenkt werden

Neuregelung der Datenerfassung beim Einsatz von Antibiotika ab 2023:

Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Gesetzes­änderung beschlossen, um den Einsatz von Antibiotika umsichtiger zu gestalten und Antibiotika­resistenzen zu vermeiden.

Schon länger hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und zu senken – mit einer nun beschlossenen Änderung im Tierarzneimittelgesetz wird diese Regelung künftig mit EU-Recht durchgesetzt. Demnach sind Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ab 2024 jährlich umfassende Daten an die Europäische Arzneimittel­agentur (EMA) zu übermitteln, die die Anwendung von Antibiotika bei Nutztieren dokumentiert. Neu ist außerdem, dass bislang nicht erfasste, aber dennoch bedeutende Tierhaltungen (z. B. Milchkühe, Zuchtsauen und Legehennen) ebenfalls in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen werden.

Die Meldepflicht für die Antibiotika-Behandlung soll wiederum künftig bei den Tierärzten und Tierärztinnen liegen. Die Daten werden dabei unabhängig von der Nutzung der Tiere oder der Größe des Bestandes erfasst. Schon im Januar 2022 veröffentlichte das BMEL ein Lagebild zur Antibiotikaresistenz in Deutschland 2021, das zeigte, dass die Gesamtabgabemenge antibakteriell wirksamer Tierarzneimittel seit 2011 bis 2021 bereits deutlich reduziert werden konnte.

Für uns ein weiterer und wichtiger Schritt in Richtung zu mehr artgerechter und natürlicher Tierhaltung. Schließlich sind wir der Meinung, dass man bestes Fleisch nur von glücklichen Tieren erwarten kann. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Fleischexperten beraten.

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